Bund startet Härtefallhilfen
Anträge können von Unternehmen, Selbständigen und wirtschaftlich tätigen Vereinen gestellt werden

Wer kann einen Antrag stellen?
Grundsätzlich kommt ein Antrag infrage
- für Unternehmen und
- für Selbstständige,
die eine pandemiebedingte besondere Härte erleiden.
Unabhängig von ihrer Rechtsform gelten auch
- Vereine und
- andere Organisationen,
die wirtschaftlich am Markt tätig sind, als Unternehmen und können einen Antrag stellen.
Es kann jedoch kein Antrag gestellt werden, wenn die Härte durch andere Mittel abgewendet werden kann, etwa die sonstigen Hilfsangebote des Bundes und der Länder oder bestimmte Eigenmittel.
Das jeweilige Bundesland legt die Antragsvoraussetzungen im Detail fest.
Welche Förderung gibt es?
Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientiert sich in der Regel an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten.
Bund und Länder stellen im Jahr 2021 für die Härtefallhilfen insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit.
Werder (Havel), 21.05.2021