Wieder strengere Regeln für Testnachweis
Fünf Tage hintereinander lag die Corona-Inzidenz im Landkreis über der 20er-Marke. Damit gelten ab dem heutigen Montag wieder strengere Regelungen

Fünf Tage hintereinander lag die Corona-Inzidenz in Potsdam-Mittelmark über der 20er-Marke. Damit gelten laut Umgangsverordnung ab dem heutigen Montag heute hinsichtlich des Testnachweises strengere Corona-Regeln im Landkreis. Nachfolgend der Wortlaut der Öffentlichen Bekanntgabe des Landkreises vom 22. August 2021:
Elektronische öffentliche Bekanntgabe gemäß § 1 der Verordnung zur elektronischen öffentlichen Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12.02.2021 (GVBl. II Nr. 17/2021):Hiermit gibt der Landkreises Potsdam-Mittelmark gemäß § 5 Abs. 3 S. 4 der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-Umgangsverordnung – 2. SARS-CoV-2-UmgV) vom 29. Juli 2021 (GVBl. II Nr. 75/2021) Folgendes bekannt:
Unter diesen Maßgaben ist in den nachfolgend aufgezählten Fällen ein Testnachweis erforderlich:
18. für alle Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal, begrenzt auf zwei von der jeweiligen Schule bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche gemäß § 22 Abs. 2 der 2. SARS-CoV-2-UmgV);
Bad Belzig, den 22. August 2021
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Werder (Havel), 23.08.2021