Grundschul-Anmeldung (=Schulanmeldung)

Beschreibung

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleitung der Schule entsprechend dem festgelegten Schulbezirk laut Schulbezirkssatzung der Stadt Werder (Havel). Sie erfolgt gemeinhin im Januar des betreffenden Schuljahres, die genauen Anmeldezeiten aller kommunalen Grundschulen werden rechtzeitig bekannt gemacht. 

Bei der Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen. Das schulpflichtige Kind ist in der Schule persönlich vorzustellen. Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes des Landkreises Potsdam-MIttelmark teilzunehmen. Den Termin erhalten die Eltern bei der Schulanmeldung.

Rechtliche Grundlage

-§ 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes
-Schulbezirkssatzung der Stadt Werder (Havel)