Gewerbeamt
Beschreibung
Wesentliche Dienstleistungen der Gewerbemeldestelle sind
- die Gewerbean-, Gewerbeab- und Gewerbeummeldungen für Einzelunternehmen, juristische Personen (z.B. GmbH), Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) und andere anzeigepflichtige Gewerbebetriebe (z.B. Automatenaufsteller)
- die Online-Gewerbeanmeldung unter dem Link naviga Web
- die Bescheinigung der Anzeige für ein anlassbezogenes vorübergehendes Gaststättengewerbe (siehe Merkblatt Pkt. 3) nach § 2 Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
- das Erteilen von Erlaubnissen für Spielautomatenaufsteller und Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33 c bis 33 i GewO
- die Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung
- eines Pfandleihgewerbes nach § 34 GewO
- eines Bewachungsgewerbes nach § 34 a GewO
- eines Versteigerergewerbes nach § 34 b GewO
- eines Gewerbes nach § 34 c GewO ((Makler, Bauträger und Baubetreuer)
- eines Gewerbes nach § 34 f GewO (Finanzanlagenvermittlung) - die Erteilung von Reisegewerbekarten nach § 55 Gewerbeordnung (GewO)
- die Erlaubniserteilung zur Durchführung von Verkaufsveranstaltungen (Wanderlager) nach § 56 a GewO Verkaufsveranstaltungen sind 14 Tage vor Beginn anzuzeigen
- die Festsetzung von Märkten und Volksfesten nach §§ 66 – 68 GewO Anträge auf Marktfestsetzungen sind mindestens 4 Wochen vor Beginn abzugeben
Weitere Details sind dem nebenstehenden Merkblatt zur Gewerbeanmeldung zu entnehmen.
Rechtliche Grundlage
-Gewerbeordnung
-Brandenburgisches Gaststättengesetz